Schön. Endlich hat Facebook die Wünsche der Seitenbetreiber in Deutschland erhört, die sich vor Abmahnungen schützen wollen, und ein eigenes Impressum-Feld eingefügt. Die Zeit der Behelfslösungen ist somit vorbei, da das Impressum “einfach erkennbar” im Sinne des § 5 Abs.1 TMG ist. Vor allem ist das neue Impressum auch in der mobilen Facebook-App sichtbar.

Aber ein paar Punkte sind dennoch zu bedenken:

  1. Richtig zu sehen sein wird das Impressum aber erst im neuen Seitenlayout, das derzeit bei den meisten Fanpages noch auf sich warten lässt. Es kann allerdings im Administrationsbereich der Facebook-Seite bereits jetzt eingegeben werden. Das sollte man auch tun, um am Tage der Umstellung bereits Up To Date zu sein. Gleichzeitig sollte man seine bisherigen Lösungen (zum Beispiel Nutzen des Feldes „Kurzbeschreibung“) bis dahin parallel weiter betreiben.
  2. Auf mobilen Geräten lässt sich das Impressum bisher nur über den Menüpunkt “Weitere Informationen” erreichen. Da laut diversen Gerichtsurteilen “Info” als Impressumsort nicht ausreichend ist, könnte es hier zu Problemen kommen. Hoffen wir, dass Facebook im neuen Mobildesign der Seiten, das für die nächsten Wochen angekündigt ist, ebenfalls nachbessert.

    Auch bei der mobilen App ist das Impressum noch versteckt

  3. Das neue Impressumfeld hat 1.500 Zeichen. Das sollte eigentlich ausreichen, wenn man Schnickschnack wie Disclaimer, Datenschutzerklärungen u.ä. weglässt. Alternativ ist es aber auch möglich, in dem Feld direkt auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken.
  4. Dann muss der Link aber direkt zum Impressum führen und als solcher erkennbar sein. Entweder enthält er bereits das Wort “Impressum” oder vor dem Link steht der Hinweis “Impressum:”. Wenn man das tut, muss dort darauf hingewiesen werden, dass das verlinkte Impressum auch für die Facebook-Seite gilt. Wenn die Facebook-Seite allerdings den gleichen Namen trägt wie die Website, ist das nicht erforderlich.
  5. Wer Apps auf seinen Facebook-Seiten einsetzt, etwa für Gewinnspiele, muss dort trotzdem weiterhin ein Impressum aufnehmen, da das allgemeine Impressum in den Apps nicht sichtbar ist.

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